1. Grundsätzliches Der Web-Auftritt der Melsunger Musikantengilde e.V. verfolgt keine wirtschaftlichen Interessen. Es werden keine Mitgliederdaten öffentlich gemacht Die für die Vereinsverwaltung nötigen Daten werden bei der Anmeldung von den Mitgliedern erhoben und sind passwortgeschützt für die Mitglieder des Vorstandes zugänglich. In einem gesondert, durch Benutzername und Passwort geschützten Bereich, werden Daten für die Kommunikation mit den Mitgliedern und für die Kommunikation der Mitglieder untereinander bereit gestellt (Liste der aktiven Mitglieder, Fotos von Konzertreisen, usw.)..
2. Datenschutzbeauftragter (DSB) Da weniger als 10 Personen mit den Personenbezogenen Daten regelmäßig umgehen, wird kein Datenschutzbeauftragter (DSB) benötigt.
3. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten Wegen der regelmäßigen Verarbeitung personenbezogener Daten ist ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten zu führen (sieheAnlage)
4. Datenschutz-Vepflichtung des Vorstands Die Vorstandsmitglieder, die mit personenbezogenen Daten umgehen, verpflichten sich, dieses nach den Regeln des Datenschutzes zu tun.
5. Information- und Auskunftspflicht Die Vereinsmitglieder haben das Recht, die über sie gespeicherten Daten einzusehen und ggf. eine Korrektur zu fordern.
6. Löschen von Daten Die Daten werden gelöscht, wenn das Vereinsmitglied durch Tod oder Kündigung der Mitgliedschaft ausscheidet. Es gelten die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Für vereinsinterne, historische Zwecke werden diese Daten an gesonderter Stelle verschlüsselt aufbewahrt.
7. Sicherheit Die Daten müssen nicht besonders gesichert werden. Es reichen die etablierten Standardmaßnahmen aus. Dazu zählen: aktuelle Betriebssysteme und Anwendungen, Passwortschutz, regelmäßige Backups, Virenscanner und Benutzerrechte. Bei Nutzung eines Privat PCs wird sichergestellt, dass nur die berechtigte Person auf die Daten zugreifen kann.
8. Datenschutzverletzungen Bei Sicherheitsvorfällen (z.B. Diebstahl, Hacking, Fehlversendung, Verlust von Geräten mit unverschlüsselten Vereinsdaten) besteht gesetzliche Meldepflicht: Die Aufsichtsbehörde (Datenschutzbeauftragter des Landes Hessen) ist im Regelfall darüber in Kenntnis zu setzen.
9. Datenschutz-Folgeabschätzung (DSFA) Da kein hohes Risiko bei der Verarbeitung der Daten besteht, muß keine DSFA vom Verein durchgeführt werden.
10. Streitschlichtungsverfahren Die Melsunger Musikantengilde nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.